Gläserner Ausweis mit Diskussionsbedarf [01.06.2004]

Am 26. Mai 2004 fand eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BFTA) gemeinsam mit Fachpolitikern des Innen- und des Rechtsausschusses statt. Alleiniges Thema war der aktuelle Sachstand zu Eignung und Leistungsfähigkeit biometrischer Systeme sowie ihrer administrativen und rechtlichen Voraussetzungen. Diskussionsbasis ist der aktuelle TAB-Bericht „Biometrie und Ausweisdokumente - Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen, rechtliche Ausgestaltung“. Im Folgenden die Presseinformation des Forschungszentrums Karlsruhe zum Erscheinen dieses TAB-Berichts.

Presseinformation 11 / 2004 des Forschungszentrums Karlsruhe zum Erscheinen des wissenschaftlichen Berichtes „Biometrie und Ausweisdokumente“

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag legt Sachstandsbericht „Biometrie und Ausweisdokumente“ vor

Fingerabdrücke, Hand- und Gesichtsgeometrie, Iriserkennung - der weltweite Durchbruch der Biometrie als Sicherheitstechnologie steht unmittelbar bevor. Dazu müssen einerseits Ausweisdokumente entsprechend ausgerüstet, andererseits biometriegestützte Kontrollen an Grenzübergängen eingeführt werden. Rund um den Globus schaffen Staaten und Staatengruppen hierfür die politischen und rechtlichen Voraussetzungen. Nun stellt ein Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, einer organisatorischen Einheit des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse des Forschungszentrums Karlsruhe, den Stand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion dar. Sein Fazit: Die technischen Voraussetzungen der biometrischen Erkennungssysteme sind weitgehend ausgereift. Deutschland sollte deshalb dringend in den politischen und gesellschaftlichen Diskussionsprozess zur Biometrie in Ausweisdokumenten eintreten, um von Regulierungen seitens der EU und weltweit nicht zu sehr in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt zu werden.

Als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage seit dem 11. September 2001 werden die biometrische Ausrüstung von Ausweisdokumenten und entsprechende biometriegestützte Kontrollen an Grenzübergängen weltweit diskutiert und in Pilotprojekten erprobt. Das Ausmaß der Herausforderung machen Zahlen aus den USA deutlich: Dort reisen jährlich 500 Millionen Menschen ein, darunter 350 Millionen Ausländer. Die Einreise erfolgt an rund 400 Grenzübergängen in Häfen, Flughäfen und an Staatengrenzen.

Der Sachstandsbericht „Biometrie und Ausweisdokumente“ des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) untersucht vor allem die Nutzung biometrischer Daten zur Identitätsprüfung von Personen durch entsprechende Ausweisdokumente; ein darüber hinaus denkbarer Abgleich mit Datenbanken, beispielsweise Fahndungslisten, wird nicht diskutiert. Stärken und Schwächen der Verfahren zur Vermessung von Hand- und Gesichtsgeometrie, von Fingerabdrücken und der Iris (Regenbogenhaut des Auges) werden verglichen. Als Kriterien dienen vor allem Erkennungsleistung, Langzeitstabilität und nicht zuletzt der jeweilige Bedienungsaufwand.

International (EU und USA) scheinen sich Gesichtsgeometrie und Fingerabdrücke als bio-metrische Standards durchzusetzen. „Sowohl Gesichtsgeometrie als auch Fingerabdrücke sind zur Personenerkennung sehr gut geeignet“, betont Professor Dr. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse des Forschungszentrums Karlsruhe und gleichzeitig Leiter des TAB. „Ähnlich gut ist die Iriserkennung, die aber in der Praxis schwieriger zu handhaben ist.“

Nicht unerheblich für die Realisierbarkeit und Akzeptanz eines biometrischen Erkennungssystems sind die mit Einführung und Betrieb verbundenen Kosten. Da die Kosten sich für alle biometrischen Verfahren in etwa gleicher Höhe bewegen, werden im Sachstandsbericht drei Optionen bezüglich der Wahl der Ausweisdokumente diskutiert: Biometrische Nutzung bestehender Dokumente, technische Aufwertung bestehender Dokumente mit biometrischen Daten und Ablösung des bestehenden Dokumentenkonzepts.

„Bei der biometrischen Nutzung bestehender Dokumente müssen wir die Passbilder standardisieren und die Grenzkontrollstationen mit automatischen Erkennungssystemen ausrüsten“, führt Armin Grunwald aus. „Dagegen erfordert die Einführung chip-basierter digitaler Dokumente, beispielsweise im Kreditkartenformat, einen höheren Aufwand, bietet aber auch mehr Sicherheit und kann darüber hinaus Anstöße zu technischen Innovationen geben.“

Die zusätzlichen Kosten gegenüber dem bestehenden Verfahren werden je nach Option auf zwischen 21 und 600 Millionen Euro für die Einführung sowie 4,5 und 600 Millionen Euro für den jährlichen Betrieb geschätzt.

In weiteren Kapiteln des Sachstandsberichts werden die Entwicklungen in den USA und in der Europäischen Union diskutiert. Hierbei wird deutlich, dass die öffentliche Diskussion in Deutschland zurzeit hinter dem internationalen Stand zurückbleibt. Zwar sind durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Integration weiterer biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente gelegt, andere wichtige Aspekte sind aber noch zu konkretisieren. Der politische und gesellschaftliche Diskussionsprozess muss deshalb vorangetrieben werden.

„Die technischen Voraussetzungen für die Einführung biometrischer Erkennungsverfahren sind also gegeben. Die Kosten für die Einführung bewegen sich in einem bezahlbaren Rahmen“, fasst Armin Grunwald den technischen Teil des Sachstandsberichts zusammen. Und macht dann deutlich: „In den USA und auf EU-Ebene werden Anstrengungen unternommen, um bestehende Sicherheitsdefizite in Ausweisdokumenten durch biometrische Verfahren zu verringern. Je weiter dieser Diskussionsprozess voranschreitet, desto stärker werden die nationalen Handlungsspielräume eingeschränkt sein.“

Der komplette Sachstandsbericht kann auf der Homepage des TAB unter dem Stichwort „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Bericht wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 26. Mai 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Forschungszentrum Karlsruhe ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, die mit ihren 15 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 2,1 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands ist. Die insgesamt 24 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Helmholtz-Gemeinschaft forschen in den Bereichen Struktur der Materie, Erde und Umwelt, Verkehr und Weltraum, Gesundheit, Energie sowie Schlüsseltechnologien.

Joachim Hoffmann, 25. Mai 2004

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung ist eine selbständige wissenschaftliche Einrichtung, die den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät. Es wird vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) betrieben.

Weiterführende Links:

  • Pressemitteilung zum Sachstandsbericht des TAB vom 26.05.2004 hier
  • Zusammenfassung des TAB-Arbeitsberichtes Nr. 93 „Biometrie und Ausweisdokumente“ hier
  • Der gesamte TAB-Bericht als PDF-Datei (3.251 kb, 168 Seiten) hier
  • Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Web hier