TAB Neuerscheinung: Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland [30.06.2009]

Das TAB führte die erste repräsentative Befragung zum deutschen Petitionswesen durch, deren Ergebnisse in dem neuen TAB-Hintergrundpapier dargestellt werden. Auf der heutigen Jahrespressekonferenz des Bundestags-Petitionsausschusses wird die Studie der Öffentlichkeit in Anwesenheit von Bundestagspräsident Norbert Lammert vorgestellt.

Die Möglichkeit, Petitionen an Behörden oder Parlamente zu richten, gehört in Deutschland zu den grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten. Meist handelt es sich dabei um Beschwerden oder um Bitten, bestimmte Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Daten zur Bekanntheit und zur Nutzung des Petitionsrechts lagen für Deutschland bisher nicht vor. Mit der im Auftrag des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) durchgeführten Befragung "Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland" konnte diese Wissenslücke nun geschlossen werden.

Bibliographische Angaben:
Barbara Lippa, Herbert Kubicek, Stephan Bröchler
Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland.
Gutachten im Rahmen des TA-Projekts „Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe“. TAB-Hintergrundpapier Nr. 17, April 2009

Der gedruckte Bericht kann im TAB angefordert werden.

Büro für Technikfolgen-Abschätzung
beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Str. 10
10178 Berlin

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