Christoph Revermann, Bärbel Hüsing

Fortpflanzungsmedizin.
Rahmenbedingungen, wissenschaftlich-technische Fortschritte und Folgen

Berlin: edition sigma 2011, Reihe: Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung, Bd. 32, ISBN 978383608132-0, 278 Seiten, kartoniert, 24.90 Euro
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ZUSAMMENFASSUNG

Titelbild

Generell ist eine wachsende Nachfrage nach Kinderwunschbehandlungen zu verzeichnen. Dies liegt zum einen an einer zunehmenden Etablierung und damit einhergehenden Akzeptanz reproduktiver Technologien. Zum anderen gibt es Hinweise auf einen steigenden Anteil von Paaren mit Fruchtbarkeitsstörungen. Die Ursachen liegen möglicherweise in einer generellen Zunahme von Risikofaktoren wie Umweltbelastungen, ungesunde Lebensführung und urogenitale Infektionen und Erkrankungen. Ein wesentlicher Grund liegt aber auch in der zunehmenden Verschiebung des Kinderwunsches in eine spätere Lebensphase, in der die natürliche Fruchtbarkeit (insbesondere bei Frauen) bereits deutlich gesunken und eine Schwangerschaft mit einer Risikoerhöhung für die Gesundheit von Mutter und Kind verbunden ist. Die Vorstellung einer möglichen zeitlichen "Entfristung" der Reproduktion entsteht auch vor dem Hintergrund sich häufender Berichte über Frauen, die 40 Jahre oder älter sind, und nun scheinbar in der "Blüte ihres Lebens" ihr erstes Kind erwarten. Dass viele dazu die Unterstützung reproduktionsmedizinischer Verfahren in Anspruch nehmen müssen, und wie viele letztlich trotz wiederholter künstlicher Befruchtungsversuche ungewollt kinderlos bleiben, wird häufig nicht diskutiert.

Medizinisch-technische Optionen für den Umgang mit unerfülltem Kinderwunsch bietet die Reproduktionsmedizin (Fortpflanzungsmedizin). Zur Reproduktionsmedizin (auch ART: assistierte Reproduktionstechnologie, "assisted reproductive techniques") gehören alle Behandlungen und Verfahren, die den Umgang mit menschlichen Eizellen, Spermien oder Embryonen mit dem Ziel umfassen, eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes herbeizuführen. In den letzten Jahren hat die Fortpflanzungsmedizin wesentliche Weiterentwicklungen erfahren. Sie umfasst heute neben der In-vitro-Fertilisation (IVF) die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in die Eizelle mit anschließendem Embryotransfer, die Kryokonservierung von Keimzellen, imprägnierten Eizellen und Embryonen sowie deren spätere Verwendung in der assistierten Reproduktion. War die Fortpflanzungsmedizin zunächst auf die Behandlung weiblicher, organisch bedingter Unfruchtbarkeit ausgerichtet, so wurden und werden zunehmend weitere spezifische Techniken entwickelt, die alle Formen und Ursachen einer Infertilität des Paares in den Blick nehmen.

Die Verfahren der assistierten Reproduktion sind jedoch auch mit diversen Schwierigkeiten verbunden. Zu nennen sind insbesondere die gesundheitlichen Risiken für die Frauen und für die auf diese Weise gezeugten Kinder sowie die psychischen Belastungen der Beteiligten vor, während und nach erfolgten Behandlungen (insbesondere bei ausbleibendem Erfolg der Maßnahmen). Als wichtigster Erfolgsparameter gilt die Wahrscheinlichkeit der Geburt eines Kindes je Behandlungszyklus, die "Baby-take-home-Rate" (BTHR). Weltweit liegt sie bei 20 bis 25 % und damit in der Größenordnung, die auch für die Geburtenquote nach natürlicher Empfängnis angenommen wird. Einen großen Einfluss hat das Alter der Frau auf die Geburtenquote: je älter, desto geringer. Zu den aktuellen Zielen gehört daher insbesondere, die Wirksamkeit der technisch assistierten Reproduktionsverfahren zu erhöhen (z.B. durch eine gezieltere Vorauswahl der übertragenen Embryonen) und die Risiken für Frauen und Kinder zu verringern, insbesondere durch eine Reduzierung der Zahl der Mehrlingsschwangerschaften, die immer ein gesundheitliches Risiko und oft eine psychosoziale Belastung darstellen.

ART IN DER KLINISCHEN PRAXIS - ERFOLGE UND PROBLEME

In Deutschland unterliegen die Anwendungen der Reproduktionsmedizin dem Embry-onenschutzgesetz aus dem Jahr 1991. Dieses erlaubt ausschließlich den Transfer von Eizellen, welche von der Patientin selber stammen. Eizellspenden und Leihmutterschaft sind ausgeschlossen, die Samenspende ist dagegen zulässig. Des Weiteren ist eine Übertragung von zugleich maximal drei Embryonen in die Gebärmutter erlaubt, eine Auswahl der Eizellen nur während der ersten 24 Stunden nach der Imprägnation, also vor der Kernverschmelzung.

Im europäischen Vergleich werden in Deutschland unterdurchschnittlich häufig reproduktionsmedizinische Behandlungen durchgeführt, auch der Anteil an Geburten liegt unter dem europäischen Durchschnitt. Betrachtet man allerdings die Behandlungs- und Geburtendaten für das Jahr 2003 (vor Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes), lag Deutschland jeweils über dem europäischen Durchschnitt. Dies verdeutlicht, dass die unterdurchschnittlichen Behandlungszahlen in Deutschland nicht auf mangelndes medizinisches Know-how oder fehlende gesellschaftliche Akzeptanz zurückzuführen sind, sondern hauptsächlich auf die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform kam es 2004 zu einem fast 50 %igen Einbruch der Behandlungszahlen. Seitdem ist wieder ein langsamer, aber stetiger Zuwachs zu verzeichnen. Diese Entwicklung entspricht im Übrigen der weltweiten Situation, dass die Anzahl der durchgeführten ART-Zyklen direkt mit der Finanzierung durch das Gesundheitssystem zusammenhängt.

Zugleich kann ein Anstieg des Alters der Patientinnen beobachtet werden, obwohl die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einer Altersbeschränkung unterliegt. Dies sollte vor dem Hintergrund gesehen werden, dass das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden in Deutschland - wie in fast allen Industriestaaten - generell ansteigt. Der Anteil an Frauen über 35 Jahre, welche eine IVF- oder ICSI-Behandlung in Anspruch nehmen, liegt in Deutschland über dem europäischen Mittelwert (2005: Deutschland 55,6 % der Frauen bei IVF waren 40 Jahre oder älter, europaweit waren es 50,5 %). Angesichts der Tatsache, dass insbesondere für Frauen ab 35 Jahre die Aussichten für eine erfolgreiche Konzeption, Schwangerschaft und Kindesgeburt rasch abnehmen, ist diese Entwicklung als kritisch zu werten.

Im Hinblick auf die eingesetzten Techniken ist in Deutschland, wie auch in Europa, den USA und der Welt insgesamt, ein vermehrter Einsatz von ICSI-Behandlungen festzustellen. Während in Deutschland noch ca. ein Drittel aller Behandlungen konven-tionelle IVF-Behandlungen sind, kommt die IVF in vielen europäischen Ländern sel-tener zum Einsatz. Diese Entwicklung lässt sich nicht durch deutlich höhere Erfolgs-quoten der ICSI erklären, da diese nur im Falle einer eingeschränkten Spermienqualität des Mannes höheren Erfolg verspricht als konventionelle IVF. Die Zunahme von ICSI-Behandlungen kann möglicherweise auch damit erklärt werden, dass heute verstärkt die männliche Infertilität in die Aufmerksamkeit der Reproduktionsmediziner gerückt ist.

Deutschland-, europa- und weltweit lässt sich die Entwicklung beobachten, dass weniger Embryonen pro Zyklus transferiert werden. Dies muss vor dem Hintergrund der verbesserten technischen Möglichkeiten bei ART-Anwendungen gesehen werden, da sich die Erfolgsaussichten für alle in Deutschland angewendeten Methoden erhöht haben. Außerdem stellt die Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften zunehmend das Ziel reproduktionsmedizinischer Behandlungen dar. Vor allem in den skandinavischen Ländern setzt sich zunehmend eine Politik des Single-Embryo-Transfers (SET; Ein-Embryo-Transfer) durch. Vorreiter ist Schweden, wo überwiegend nur ein einzelner Embryo transferiert wird, was sich auch in der höchsten Einlingsrate in Europa widerspiegelt. Aufgrund des zum Teil elektiven Charakters des SET, der in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, liegt Deutschland in Bezug auf die Anzahl transferierter Embryonen und Mehrlingsschwangerschaften im europäischen Mittelfeld. Es werden vorwiegend zwei Embryonen transferiert.

Der Trend zum Transfer von weniger Embryonen deutet an, dass es auch in Deutschland Bestrebungen gibt, das Risiko einer höhergradigen Mehrlingsschwangerschaft zu minimieren. Dementsprechend ist auch die Rate von SET in Deutschland kontinuierlich gestiegen (zwischen 2003 und 2008 von knapp 11 auf 13,3 % als relativer Anteil an allen ART-Behandlungen), obwohl die Erfolgsaussichten deutlich niedriger liegen als beim Transfer von zwei Embryonen. Allerdings ist der Transfer eines einzelnen Embryos nach wie vor die Ausnahme. Die Tendenz, weniger Embryonen zu transferie-ren, hat europaweit und in den USA zugleich auch zur Abnahme der Mehrlingsgeburten geführt. In dieser Hinsicht kann die SET-Politik als erfolgreich gewertet werden. Die Mehrlingsgeburtenraten in Deutschland und den meisten europäischen Ländern liegen allerdings immer noch deutlich über der natürlich zu erwartenden Rate. Schweden erreicht als einziges europäisches Land eine (nahezu natürliche) ART-Einlingsrate von über 93 %.

Die Erfolgsquoten in Bezug auf die "Baby-take-home-Rate" - also die Geburtenrate pro begonnenen Zyklus - liegen in Deutschland im Zeitraum 1997 bis 2005 unter dem europäischen Mittelwert. Generell ist ein Vergleich jedoch schwierig, da die Datener-hebung in den einzelnen Ländern unterschiedlich und zum Teil unvollständig ist. Betrachtet man die BTHR für Deutschland und Europa, entspricht Deutschland mit 15,4 % etwa dem europäischen Durchschnitt (15,0 %). Betrachtet man ausschließlich die Länder, von denen die Daten aller ART-Behandlungen vollständig zur Verfügung stehen, liegt die BTHR bei 16,8 %. Von diesen Ländern weist Großbritannien die höchste Erfolgsquote mit 20,4 % auf, dicht gefolgt u.a. von skandinavischen Ländern.

Zu konstatieren ist insgesamt, dass die Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit mithilfe von ART in Deutschland, Europa und den USA immer häufiger durchgeführt wird und zugleich in den letzten Jahren auch eine deutliche Verbesserung der Erfolgsaus-sichten für die betroffenen Paare erreicht werden konnte. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland allerdings in Bezug auf die durchgeführten ART-Zyklen sowie die daraus resultierenden Geburten unter dem europäischen Durchschnitt. In diesem Kon-text ist jedoch auch zu beachten, dass viele Jahre der Fokus der assistierten Reproduk-tion nahezu ausschließlich auf der Maximierung der Wirksamkeit der Behandlung lag, ablesbar an dem Indikator BTHR. Hohe Erfolgsraten wurden jedoch "erkauft" durch die Gewinnung möglichst vieler Eizellen pro Zyklus, um mehrere Embryonen in die Gebärmutter transferieren zu können. Hieraus resultierten die Gefahr eines ovariellen Hyperstimulationssyndroms und einer hohen Zahl von Mehrlingsschwangerschaften mit den damit verbundenen Gesundheitsrisiken und Belastungen. Vor etwa zehn Jahren wurde u.a. mit dem vermehrten Einsatz des elektiven SET eine Wende eingeleitet, die zurzeit unter dem Begriff "patientenfreundlicher (patientenzentrierter) reprodukti-onsmedizinischer Ansatz" weiterentwickelt wird. Dieses Konzept umfasst insbesondere die Zielsetzung einer Minimierung der generellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken für Frauen, Kinder und Männer.

PSYCHOSOZIALE BEGLEITUNG DER KINDERWUNSCHBEHANDLUNG

Viele Paare bringt die Diagnose einer Fertilitätsstörung an die Grenzen ihrer seelischen Belastbarkeit. Studien zeigen, dass Infertilität zu den stressvollsten Lebenssituationen gehören kann, vergleichbar mit dem Verlust eines Partners oder dem Tod eines Kindes. Zugleich ist zu konstatieren, dass die psychischen Ursachen für den unerfüllten Kinderwunsch in der Regel deutlich überschätzt werden, während die Auswirkungen sowohl des unerfüllten Kinderwunsches als auch der reproduktionsmedizinischen Behandlung immer noch häufig unterschätzt werden. Trotz weitreichender Entwicklun-gen und Verbesserungen hinsichtlich der technischen Abläufe der Verfahren haben sich die psychosozialen Aspekte der Belastungen durch den unerfüllten Kinderwunsch während der Behandlung und nach erfolgloser Behandlung kaum geändert. Nachvollziehbar verändert haben sich allerdings die Umgangsweisen mit ungewollt kinderlosen Paaren im medizinischen Kontext. Hier sind vor allem eine verstärkt psychosomatische Behandlungsweise und die Entpathologisierung der Paare hervorzuheben. Die sogenannte psychosomatische Grundversorgung, welche sich in den letzten Jahren verstärkt auch in der reproduktionsmedizinischen Behandlung durchgesetzt hat, erweist sich als sinnvoll, da sie neben den medizinischen auch psychische und soziale Aspekte in die Behandlung integriert.

Insgesamt soll eine psychosoziale Beratung für ungewollt kinderlose Paare den Paaren Entscheidungshilfen in Hinsicht auf anstehende medizinische Therapieschritte anbieten, aber auch Hilfestellung bei Paarkonflikten, die sich aus der belastenden emotionalen Situation ergeben können. Außerdem soll sie helfen, die Kommunikation des Paares miteinander, mit den Ärzten und dem Umfeld zu verbessern, um eine adäquatere Bewältigung der Situation zu erreichen. Ein wichtiger Aspekt ist auch, ggf. die Akzeptanz eines Lebens ohne leibliche Kinder zu fördern und die Möglichkeit einer erfolglosen Therapie von Anfang an in den Beratungsprozess einzubeziehen. Doch selbst wenn ein Beratungsangebot verfügbar ist, bestehen auch hier noch Informationsdefizite und Schwellenangst sowie Angst vor Stigmatisierung durch die soziale Umwelt bei Wahrnehmung dieser Angebote. So ist zu erklären, dass zwar eine große Anzahl der Paare gegenüber psychosozialen Kinderwunschberatungen positiv eingestellt ist, aber nur ein kleinerer Teil dieses Angebot tatsächlich wahrnimmt. Wenn die psychosoziale Kin-derwunschberatung integraler und selbstverständlicher Bestandteil der Behandlung ist, liegen die Akzeptanzraten allerdings deutlich höher (bis zu 80 %).

BERATUNG BEI GAMETENSPENDE

Zwar ist in Deutschland nur die Samenspende erlaubt, jedoch raten Experten - gerade vor dem Hintergrund der Zunahme des reproduktiven Reisens -, die Beratung nicht nur auf diese Form der Gametenspende (Samen- oder Eizellspende, Embryospende) zu beziehen. Hier sollte eine verbindlichere Form der Beratung etabliert werden, mit Dokumentationspflicht hinsichtlich Teilnahme an der Beratung bzw. deren Ablehnung, und zwar aus folgenden Gründen: Die Familienbildung mit gespendeten Gameten zieht spezifische Fragestellungen nach sich, die sich von der Familienbildung mit eigenen Gameten unterscheiden. Aufgrund der Annahme von Gameten Dritter entstehen biologische und soziale Elternschaften. Dies hat meist weitreichende und tiefgreifende Folgen für aller Beteiligten: die Wunscheltern, die so gezeugten Kinder, die Spender und deren Partner, die Eltern der Wunscheltern und des Spenders sowie bereits geborene oder zukünftige Kinder der Eltern und des Spenders. Um das Wohl aller Beteiligten, vor allem jedoch das Wohl des zu zeugenden Kindes bestmöglich zu berücksichtigen, sollte die Entscheidung zu einer Gametenspende auf einem "informed consent" beruhen, der sowohl aktuelle als auch langfristige Implikationen dieser Fami-lienbildung für alle Beteiligten berücksichtigt. Die Beratung sollte von qualifizierten Fachkräften noch vor Beginn eines medizinischen Eingriffs durchgeführt und als ein konstruktiver Prozess der Auseinandersetzung mit einer Familienform dargestellt werden, die von der üblichen Norm abweicht und über die bisher wenig edukative Literatur vorliegt. Die Beratung sollte mögliche Informationslücken füllen und Ratsuchende in ihrem Prozess der Auseinandersetzung mit sozialer und biologischer Elternschaft un-terstützen.

RECHTLICHE ASPEKTE

Die Reproduktionsmedizin in Deutschland wird umfassend durch ein dichtes Netz verschiedener zusammenwirkender Regeln, die verstreut in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zu finden sind, gestaltet. Hieraus resultiert eine gewisse Unüber-sichtlichkeit. Diese ist jedoch nicht (allein) für die gegebenen Rechtsunsicherheiten auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin verantwortlich, sondern vielmehr der Tatsache geschuldet, dass bestimmte Regeln allgemeingültig für unterschiedliche Bereiche der Medizin Geltung besitzen. Auch kann durchaus ein Hang zu spezialgesetzlichen Regeln konstatiert werden, der zur Unübersichtlichkeit und zu Widersprüchen beiträgt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob beispielsweise ein eigenständiges Fortpflanzungsmedizingesetz notwendig und auch geeignet ist, die Unsicherheiten und Widersprüche zweifelsfrei zu beheben. Andererseits ist das Recht der Reproduktionsmedizin wegen verschiedener Unklarheiten bzw. Bestimmtheitsmängeln im Embryonenschutzgesetz (ESchG) durch eine zum Teil erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich verschiedener neuer Techniken der Reproduktionsmedizin geprägt. Die Behebung der Unklarheiten erscheint notwendig, damit der "state of the art" der fachärztlichen Standards auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin auch zukünftig gewahrt werden kann.

Als aktuellste bzw. auch in Deutschland relevante Entwicklung könnte die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz neue Bewegung in die Diskussion bringen. Der Europäische Gerichtshof bekräftigt in seiner Entscheidung, dass alle beschränkenden bzw. einschränkenden gesetzlichen Regelungen einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterliegen haben. Dabei ist der EGMR der Ansicht, dass Gründe, die auf moralischen Überlegungen oder sozialer Akzeptanz basieren, für sich alleine keine ausreichenden Gründe für das vollständige Verbot einer reproduktionsmedizinischen Technik sind. Insbesondere die offensichtlichen Wertungswidersprüche zwischen bestimmten verbotenen und erlaubten Maßnahmen waren für das Urteil grundlegend.

Einige Unklarheiten des ESchG ließen sich ggf. auch schon heute durch eine entsprechende Auslegung klären. Diese Möglichkeiten werden von Teilen der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft genutzt. Dabei ist eine zunehmende Tendenz festzustellen, die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Entwicklungen und die heute überwiegend positive Haltung der Gesellschaft zur Reproduktionsmedizin aufzunehmen und die Regeln des ESchG - dort, wo dies möglich ist - weiter gefasst auszulegen. Solange allerdings keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu allen unklaren Rechtsfragen vorliegen, bleibt eine Unsicherheit für Ärzte und Patienten bestehen.

RECHTSASPEKTE IM INTERNATIONALEN VERGLEICH

Ein Überblick über die medizinisch-technischen Verfahren der Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich zeigt zwar, dass diese - obwohl im Wesentlichen gleich - nicht in gleicher Weise von der Reproduktionsmedizin eingesetzt bzw. von Kinder-wunschpaaren in Anspruch genommen werden können. Insgesamt ist festzustellen, dass die Regulierungen in Europa weit gefächert sind. Dem liegen unterschiedliche historische Entwicklungen sowie kulturelle, religiöse, soziale, politische und ökonomi-schen Aspekte zugrunde. Allerdings wurde und wird auf europäischer Ebene versucht, diese Unterschiedlichkeiten zu harmonisieren. Insbesondere spielt hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine wichtige Rolle, wie seine Entscheidung vom 1. April 2010 gezeigt hat, in der das Verbot der Eizell- und Samenspende als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bezeichnet wird. Es ist evident, dass damit das Tor für mögliche bzw. notwendige regulatorische Änderungen im Bereich der Reprodukti-onsmedizin nicht nur für das originär betroffene Österreich, sondern auch für andere Länder weit aufgestoßen wurde. Schließlich kommt der Europäischen Union Bedeutung bei der Rechtsangleichung zu, wie sich zum Beispiel in Art. 12 der EU-Geweberichtlinie 2004/23/EG von 2004 zeigte, die auch dazu dienen soll, die medizinisch assistierte Reproduktion aufeinander abzustimmen. Unmittelbar relevant ist dies für die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Samen- und Eizellspende und die Kryo-konservierung von Embryonen. Auch staatenübergreifende Nichtregierungsorganisationen - wie etwa die European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) - sind hier von Relevanz, da sie zum Teil seit mehreren Jahrzehnten versuchen, wissenschaftliche bzw. berufsrechtliche Standards zu setzen und eine supranational ausgerichtete Forschungs- und praktische Umsetzungspolitik der Verfahren der ART sowie der rechtlichen Harmonisierung zu unterstützen.

HANDLUNGSOPTIONEN

AUFKLÄRUNG UND PRÄVENTION

Von großer Bedeutung ist es, in der breiten Öffentlichkeit über die reproduktive Phase und die Einschränkung der Optionen mit zunehmendem Alter aufzuklären. Diese Aufklärung sollte bereits im schulischen Sexualkundeunterricht beginnen. Denn angesichts steigender Erstgraviditätsalter sinkt nicht nur die Wahrscheinlichkeit für ein zweites oder drittes Kind, sondern immer häufiger auch schon für das erste. Demgegenüber stehen die "Versprechen" der Reproduktionsmedizin, dass der Kinderwunsch "jederzeit" erfüllbar und die Reproduktionsmedizin "besser als die Natur" sei. Somit müssen die Erfolgsquoten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung deutlicher dargelegt werden. Darüber hinaus sollten auch die Aspekte von Kosten-Aufwand und Erfolg-Ergebnis stärker kommuniziert werden.

Folgende Aspekte einer sinnvollen psychosozialen Begleitung der Kinderwunschbe-handlung können genannt werden: Grundsätzlich sollten alle Paare zu jedem Zeitpunkt einer Kinderwunschbehandlung ein psychosoziales Beratungsangebot in Anspruch nehmen können, das zudem schwellenabbauend wirken soll. Zur (standardisierten) Qualifikation der psychosozialen Berater sollten obligatorisch u.a. Erfahrungen in Paarberatung, Kenntnis der psychosozialen Faktoren bei ungewollter Kinderlosigkeit und Wissen um den aktuellen Stand der ART gehören. Das Beratungsangebot sollte unabhängig von reproduktionsmedizinischen Zentren - aber in Zusammenarbeit mit diesen - zur Verfügung gestellt werden. Die psychosoziale Beratung sollte bereits vor geplanten Maßnahmen stattfinden, einschließlich einer Bedenkzeit für die Paare, bzw. es sollte die Bereitstellung des Beratungsangebots grundsätzlich vor, während und nach allen Maßnahmen der medizinisch assistierten Reproduktion möglich sein. Die Umsetzung der "BÄK-Richtlinie" (Bundesärztekammer) sollte auch bezüglich der psychosozialen Aspekte in der Praxis tatsächlich in jedem reproduktionsmedizinischem Zentrum gewährleistet sein. Zudem sollte diese Richtlinie überarbeitet werden, um die psychosozialen Aspekte bei assistierter Reproduktion angemessener zu berück-sichtigen. Allerdings gilt es grundsätzlich, im Interesse einer handhabbareren Beratungspraxis die zum Teil widersprüchlichen Richtlinien von BÄK, SGB und dem Be-ratungsnetzwerk Kinderwunsch in Deutschland (BKiD) zu vereinfachen und zu präzisieren.

INTEGRATION UND VERNETZUNG DER BERATUNG

Derzeit erfolgen eine reproduktionsmedizinische Beratung einerseits und eine psychosoziale Beratung andererseits zumeist getrennt, was zu unnötigen und die Paare verunsichernden Überschneidungen bzw. Disparitäten zwischen Kinderwunschbehandlung und psychologischer Begleitung führt. Dies ließe sich durch eine verbesserte Kopplung der psychosozialen Beratung an die reproduktionsmedizinische Behandlung vermeiden, und die fachlichen Kompetenzen der Beratenden und Behandelnden könnten besser genutzt werden. Auch könnte die derzeitige Situation, dass viele Paare nicht oder erst sehr spät von der Option der psychosozialen Beratung erfahren, verbessert und die Lücke zwischen Beratungsbedarf und Inanspruchnahme minimiert werden. Nicht zu-letzt wäre - vor dem Hintergrund, dass für die psychosoziale Beratung verlässlich eine hohe fachliche Qualität erforderlich ist und sich die entsprechenden Fachkräfte weiterbilden müssen - eine wissenschaftliche Evaluierung der psychosozialen Kinderwunschberatung sinnvoll.

REDUKTION DER RISIKEN

Derzeit werden die Erfolgsaussichten in Deutschland unter anderem dadurch gemin-dert, dass das (durchschnittliche) Alter der ART-Patientinnen stark gestiegen ist und weiter zunimmt. Es wäre für die betroffenen Paare gut, dass ART-Behandlungen ggf. möglichst früh eingeleitet werden, da die Chancen bei jüngeren Frauen deutlich höher sind und somit in den meisten Fällen durch eine geringe Anzahl an Zyklen eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes erreicht werden können. Dies ginge einher mit geringeren persönlichen Belastungen für die Paare sowie mit niedrigeren Behandlungskosten.

Im Zuge einer stärker patientenorientierten reproduktionsmedizinischen Behandlung wäre die zukünftige Bedeutung u.a. folgender Aspekte zu prüfen:

FORSCHUNG

Generell besteht Bedarf an evidenzbasierten Forschungsprojekten zu den aktuell anstehenden Problemen bzw. spezifischen Aspekten der ART. Die Erforschung der Sicherheit, Risiken und Folgen reproduktionsmedizinischer Verfahren wurde international nicht mit derselben Dynamik und Intensität betrieben wie die Weiter- und Neuentwicklung von ART-Techniken. Aufbauend auf neuen Erkenntnissen sollten zukünftig Fragen differenzierter angegangen und auch die Studien methodisch besser konzipiert werden. Insgesamt sind weiterhin qualitativ hochwertige Studien erforderlich, um offene Fragen zu beantworten:

Forschungsbedarf wird auch im Hinblick auf die sozialpsychologische Kindesentwicklung und Familiendynamik nach erfolgreicher Behandlung gesehen. So sind etwa die psychologischen Auswirkungen der höheren Frühgeburtenraten und des geringeren Geburtsgewichts auch bei Einlingen nach ART einschließlich möglicher Folgeschäden bisher noch nicht bekannt. Entsprechend sollte dies in prospektiven Studien zur Kindes- und Familienentwicklung untersucht werden. Des Weiteren ist vor dem Hinter-grund der Tatsache, dass bei erblich bedingter väterlicher Infertilität die nach einer ICSI-Behandlung gezeugten Jungen auch infertil sein werden, die Durchführung pro-spektiver Studien bis zum Stadium der Familienplanung der Kinder von großer Bedeu-tung. Auch erscheint eine frühzeitige Aufklärung dieser Jungen aus psychologischer Sicht notwendig. Schließlich werden generell nach assistierter Reproduktion gezeugte Kinder - wenn überhaupt - erst sehr spät und Kinder nach Samen- bzw. Eizellspende fast überhaupt nicht über ihre Zeugungsart aufgeklärt. Was dies für die Entwicklung dieser Kinder bedeutet, ist ungeklärt.

Adoptionsforschung und Forschung mit identifizierbaren Spendern verweisen bisher auf die Wichtigkeit des Wissens um die biologischen Wurzeln. Nach dem jetzigen Stand der Forschung ist eine anonyme Gametenspende aus psychologischer Sicht daher eher kritisch zu sehen, und die Forschung in diesem Bereich müsste zumindest noch intensiviert werden. Kinder, die im Rahmen einer Gametenspende oder Leihmutterschaft im Ausland gezeugt wurden, haben in der Regel nicht die Möglichkeit, ihre biologischen Wurzeln kennenzulernen. Hier wäre zu erforschen, was dies langfristig für die Kinder und deren Familien bedeutet. In den letzten Jahren gab es in Deutschland vereinzelt Kinder, die Kontakt zum Samenspender gesucht bzw. auch hergestellt haben. Hier gilt es, die Erfahrungen der Kinder, ihrer Eltern und der Spender zunächst qualitativ und bei größeren Fallzahlen auch quantitativ auszuwerten, um eine psychosoziale Versorgungsstruktur für solche Kontakte zu erarbeiten.

FINANZIERUNG

Von wesentlicher Bedeutung für die Wahrnehmung reproduktionsmedizinischer Behandlungsangebote ist offensichtlich der Aspekt der Finanzierung. Kürzungen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen führen hier zu einem deutlichen Rückgang der Behandlungszahlen. Insbesondere in Deutschland ist ein offenkundiger Rückgang bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Maßnahmen zu vermerken, nachdem seit 2004 eine Kostenübernahme durch die GKV deutlich restriktiver gehandhabt wird. Allerdings steigen - bei gleichen Finanzierungsbedingungen - die Zahlen der ART-Behandlungen seitdem langsam, aber stetig wieder an. Vor diesem Hintergrund kann auch angenommen werden, dass ein Teil des sogenannten Reproduktionstourismus nicht nur aufgrund der eher "liberalen" Politik für reproduktionsmedizi-nische Maßnahmen in einigen Ländern - wie etwa in Belgien, Tschechische Republik und Spanien - stattfindet, sondern zunehmend auch Kostengründe eine Rolle spielen, wie im Fall von reproduktiven Reisen z.B. nach Slowenien, Ungarn oder in die Ukrai-ne. Dies insbesondere dann, wenn, wie auf europäischer Ebene beschlossen, tatsäch-lich bis Ende 2010 ärztliche Maßnahmen in allen europäischen Ländern für alle EU-Bürger zugänglich werden sollen.

Schließlich erscheint auch bedenkenswert, dass die psychologischen Beratungsangebote als Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden - zumindest für eine Mindestanzahl an Beratungssitzungen. Angesichts der in diesem Zusammenhang gestellten Kostenfrage ist darauf hinzuweisen, dass eine psychosoziale Kinderwunschberatung ergebnisoffen ist. Sie kann dazu beitragen, psychisch labile Paare mit guten Schwangerschaftsprognosen zu stabilisieren, sodass diese eine aus medizinischer Sicht sinnvolle Anzahl an Behandlungszyklen unternehmen, aber auch Paare in der Entscheidung gegen (weitere) teure reproduktionsmedizinische Maßnahmen unterstützen.

RECHTLICHE ANPASSUNGEN

Unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) könnten einige der im ESchG enthaltenen Verbote ebenfalls wegen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention als konventionswidrig angesehen werden. Die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) und die hierzu ergangenen Entscheidungen des EGMR gelten in der deutschen Rechtsordnung vergleichbar einem Bundesgesetz. Behörden und Gerichte (und auch der Gesetzgeber) sind daher - unter bestimmten Voraussetzungen - aufgerufen, die EMRK in der Auslegung des Gerichtshofs bei ihren Entscheidungen und der Auslegung nationaler Vorschriften zu berücksichtigen. Eine Reform des Rechts der Reproduktionsmedizin - zumindest einzelner Normen des ESchG - könnte daher gegebenenfalls erforderlich sein. Gestützt wird diese Ansicht auch durch den BGH. Dieser hat in seiner Entscheidung vom 6. Juli 2010 kritisch angemerkt, dass der deutsche Gesetzgeber trotz der ihm bekannten langjährigen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der PID hierzu keine ausdrückliche Regelung im GenDG oder ESchG getroffen hat und auch in den Gesetzesmaterialien keine eindeutigen Aussagen getroffen worden sind. Der BGH hat aus diesem Grund eine eindeutige gesetzliche Regelung der Materie angemahnt. Sollte das Urteil des EGMR bestätigt werden, wäre dies auch für den deutschen Gesetzgeber relevant.

Sinnvoll bzw. notwendig scheint die Überprüfung der Rechtslage in Deutschland somit im Hinblick auf folgende bestehende Unklarheiten:

Vor dem Hintergrund des Urteils des BGH zur Strafbarkeit der PID scheint die Über-prüfung der Rechtslage in Deutschland auch im Hinblick auf folgende Unklarheiten notwendig:

 

Erstellt am: 25.03.2010 - Letzte Änderung am: 13.05.2011 - Kommentare an: webmaster