Christoph Revermann, Katrin Gerlinger

Technologien im Kontext von Behinderung
Bausteine für Teilhabe in Alltag und Beruf

Berlin: edition sigma 2010, Reihe: Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung, Bd. 30, ISBN 9783836081306, 286 Seiten, kartoniert, 24.90 Euro
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ZUSAMMENFASSUNG

In Deutschland leben gegenwärtig rund 8,6 Mio. Menschen mit Behinderung, die Hälfte von ihnen ist im erwerbsfähigen Alter. Politik für Menschen mit Behinderung ist somit kein Minderheitenthema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Der in den vergangenen Jahren erfolgte Paradigmenwechsel vom Fürsorgeprinzip zu (mehr) Selbstbestimmung und Teilhabe führte zu einer Reform des deutschen Behindertenrechts im Jahr 2001. Eine wichtige Voraussetzung für mehr Selbstbestimmung ist eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben, die für Menschen mit Behinderung oft weit mehr bedeutet als nur eine eigene finanzielle Lebensgrundlage. Nach wie vor gibt es in Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zwischen Menschen mit und ohne Behinderung erhebliche Unterschiede: Im Alter von 15 bis 65 Jahren sind Menschen mit Behinderung stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Im internationalen Vergleich zeigte sich, dass deren Erwerbsquoten in Deutschland niedrig sind und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit vor allem in skandinavischen und angelsächsischen Ländern besser gelingt. Mit der Entwicklung und dem verstärkten Einsatz von behinderungskompensierenden Technologien (bkT) wird daher die Hoffnung verbunden, bisher ungenutztes Potenzial zu erschließen und die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Das TAB-Projekt "Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz" wurde - auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Soziales - durch den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben. Die Erschließung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dimension des Themas erfolgte schwerpunktmäßig anhand einer Beschreibung der vorhandenen Technik und sich abzeichnender innovativer Entwicklungen, um individuelle funktionale Einschränkungen zu kompensieren oder zu vermindern. Dargestellt werden zudem die verfassungsrechtlichen, sozialgesetzlichen und -politischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von bkT am Arbeitsplatz, förderliche und/oder hemmende Strukturen sowie ausgewählte soziale Aspekte und ökonomische Folgen der Weiterentwicklung und Verbreitung von bkT. Mit dem vorliegenden Endbericht wird das TA-Projekt abgeschlossen.

BEHINDERUNG UND BEHINDERUNGSKOMPENSIERENDE TECHNIK

Laut Sozialgesetzbuch sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit vom für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese Definition verbindet zwei Komponenten, das Individuum mit seinen spezifischen (vergleichsweise eingeschränkten) Fähigkeiten und seine Umwelt oder Umgebung, an der teilzuhaben - im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen - nur eingeschränkt möglich ist.

Aus dieser Perspektive geht es im vorliegenden Bericht darum, wie mithilfe von Technologien individuelle Fähigkeiten möglichst unterstützt werden können und wie Umweltbedingungen durch den Einsatz von Technologien so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderung möglichst geringe Barrieren für ihre Teilhabe speziell am Arbeitsleben darstellen. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf Technik im engeren Sinn, den zumeist technischen Gegenständen und Geräten, sondern darüber hinaus auch auf den nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Technik im weiteren Sinn), um diese Technik effizient einsetzen zu können.

SYSTEMATIK DES BERICHTS

Die Vielfalt von behinderungskompensierenden Technologien ist groß, denn für eine extrem heterogene Nutzergruppe sollen bkT Bindeglieder sein zu einer ebenfalls großen Vielfalt arbeitplatzbezogener Anforderungen. Die Systematik innerhalb des Berichts folgt den Kriterien "Art der funktionalen Einschränkung" und "Art der Technik".

FUNKTIONALE EINSCHRÄNKUNG

Nicht für jede Schädigung von Körperstrukturen und -funktionen kann gegenwärtig mittels bkT eine Teilhabe am Arbeitsleben gleichermaßen verbessert oder ermöglicht werden. BkT können heute vorwiegend Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit, des Sehens oder des Hörens (teilweise) ausgleichen. Für diese Funktionseinschränkungen wird im Bericht beispielhaft aufgezeigt, mit welchen besonderen Herausforderungen Betroffene an ebenfalls beispielhaften Arbeitsplatzsituationen konfrontiert sind und wie Technik hier kompensierend eingesetzt werden kann.

FUNKTIONALITÄT DER TECHNIK: ASSISTIVE UND ALLGEMEINE BKT

Behinderungskompensierende Technologien können entsprechend der jeweiligen Zielausrichtung (Individuum oder Umwelt) unterschieden werden. BkT, die am einzelnen Individuum und seinen funktionalen Einschränkungen ansetzen und diese kompensieren sollen, werden als assistive Technologien bezeichnet. Techniken, die an die Umweltbedingungen anknüpfen, werden international mit dem Begriff Universal Design oder national im Deutschen mit barrierefreie Gestaltung verknüpft und in diesem Bericht zumeist als allgemeine bkT bezeichnet. Obwohl assistive und allgemeine bkT unterschiedlich ansetzen, sollten sie sich aufeinander beziehen und sich ergänzen. Oft sind assistive Technologien eine Voraussetzung, um individuelle funktionale Einschränkungen so weit auszugleichen, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt erst möglich wird.

Assistive Technologien versuchen vorrangig, bestimmte funktionale Einschränkungen direkt auszugleichen (z. B. Prothesen, Brillen). Wenn dies nicht möglich ist, zielen sie auf einen möglichst gleichwertigen (Kompensations-)Zugang auf anderem Wege (z. B. Rollstuhl, Brailleschrift). Vor allem der Einsatz von Prothesen kann für Betroffene mit unterschiedlichen Eingriffstiefen in den Körper einher gehen (z. B. am Ohr angebrachte oder unter der Schädeldecke implantierte Hörgeräte) und im Idealfall eine Behinderung vermeiden. Diese assistiven Technologien sind nicht nur sachliche Artefakte im Sinne von Hardware, sondern zunehmend auch Betriebssysteme und Software, die erst den Gebrauch des eigentlichen Produkts ermöglichen. Auch sind in diesem Zusammenhang nötige Dienstleistungen (von einmaligen Unterstützungsleistungen bis regelmäßiger persönlicher Assistenz) zu nennen. Oft kann nur durch eine solche Dienstleistung die eigentliche Technik beim Betroffenen zu einer spezifischen Leistungsfähigkeit führen - die eigentliche Voraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsleben.

Bei allgemeiner bkT wird unterschieden zwischen Lösungen, die die unmittelbare Umgebung der einzelnen Person betreffen (häusliche Umgebung oder Arbeitsplatz), und solchen, die einzelne Umweltbereiche (z. B. Gebäude, Geräte und Informationen) allen Menschen - auch die mit unterschiedlichen Behinderungen - besser zugänglich machen (z. B. barrierefreie öffentliche Verkehrs- oder Kommunikationssysteme). Im Ergebnis sollen diese Bereiche für alle potenziellen Nutzer unabhängig von der Art der Behinderung möglichst barrierefrei zugänglich sein. Kriterien für einen barrierefreien Zugang folgen dabei dem Ansatz, physische und psychische Anforderungen an die Nutzer gering zu halten und möglichst alternative Bedienungsmöglichkeiten zuzulassen.

ANSATZPUNKTE FÜR BKT

Die Produktvielfalt von spezifischen vor allem assistiven bkT nimmt kontinuierlich zu. Deren Abgrenzung zu anderen "normalen" Gebrauchsgegenständen wird auch aufgrund der Gestaltungsprinzipien "universelles Design" und "Barrierefreiheit" zunehmend schwierig. Dies ist gegenwärtig vor allem im Bereich der IuK-Technologie zu beobachten. Anhand von Fallbeispielen werden für unterschiedliche Funktionseinschränkungen existierende bkT benannt und die sich diesbezüglich abzeichnende Entwicklung skizziert. Die Grundannahme bei der Beschreibung der im Bericht angeführten Fallbeispiele ist, dass sich die speziellen beruflichen Anforderungen auf weitere Berufsfelder übertragen lassen. Anhand dieser Fallbeispiele werden die technischen Möglichkeiten und Grenzen beschrieben, um so Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu einer weiteren Verbesserung der Teilhabe für Betroffene führen könnten.

BKT BEI KÖRPERLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN

Menschen mit Schädigungen des Bewegungsapparates können sowohl in ihrer Mobilität als auch in der Feinmotorik stark eingeschränkt sein. Entsprechende Hilfsmittel unterstützen körperlich eingeschränkte Personen in ihrer Bewegungsfreiheit und Mobilität sowie bei der Bewältigung des beruflichen und privaten Alltags. Generell werden Information und Kommunikation zunehmend über elektronische Medien abgewickelt, der Computer ist das universell einzusetzende Gerät für die Informationsverarbeitung. Damit haben sich die Voraussetzungen für die Teilhabe bewegungseingeschränkter Personen erheblich verändert und zumeist vielfach verbessert, in erster Linie weil z. B. die Erreichbarkeit vom Rollstuhl aus in der Regel ohne besonderen Aufwand gegeben ist und weil Steuergeräte austauschbar sind, sodass die Handhabung trotz eingeschränkter Armfunktionen möglich ist. Häufig ist die Kompensation allein über personenbezogene technische Hilfen möglich - sofern die IuK-Vorgänge computerbasiert erfolgen. Spezielle Steuergeräte können durch entsprechende Weiterentwicklung von Betriebssystemen ersetzt und so allgemein zugänglich gemacht werden. Einige Entwicklungen sind umfassend relevant, wie insbesondere konzeptionelle Überlegungen, die Mensch-Maschine-Schnittstellen von den herkömmlichen Mittlern wie Tastatur und Maus zu lösen und entweder keine elektromechanischen Instrumente mehr zum Einsatz kommen zu lassen oder stärker sensorisch-intuitive Schnittstellen zu entwickeln. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass der Einsatz personenbezogener assistiver und auch allgemeiner Technologien die beschriebenen Funktionseinschränkungen nicht ausreichend kompensieren können. In vielen Fällen können assistierende und allgemeine Technologien nur dann zweckbestimmt genutzt werden, wenn dafür gewisse Voraussetzungen wie Qualifikation und Training erfüllt werden. In anderen Fällen können beide Technologieangebote die Funktionseinschränkungen überhaupt nicht kompensieren. Dann benötigen die betroffenen Personen eine personelle Unterstützung in Form einer Arbeitsassistenz.

BKT BEI SEHBEHINDERUNGEN

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind in ihrer Berufswahl stark eingeschränkt. Die Digitalisierung der Informationsvermittlung, Computer, E-Mail und Internet eröffnen diesem Personenkreis neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe. Mit dem PC und entsprechenden Hilfsmitteln können sie in digitalisierter Form vorliegende Schriftstücke unmittelbar erfassen und selbstständig bearbeiten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Betriebssysteme und Anwendungsprogramme barrierefrei gestaltet sind. Ein großer Vorteil von digitalisierten Daten ist auch die Möglichkeit der mehrkanaligen Ausgabe, z. B. über Sprache, Schrift oder taktile Ausgabemedien. Der Nutzer kann die Informationsausgabe seinen Bedürfnissen entsprechend gestalten. Deutlich ist aber auch, dass Hilfsmittel für die Computernutzung an Grenzen stoßen. Die Schlüsseltechnologien für Blinde und Sehbehinderte wie "Screenreader" und "Vergrößerungssoftware" können nicht sämtliche am Arbeitsplatz erforderlichen Softwareanwendungen zugänglich machen bzw. es ist eine Anpassung an die verschiedenen Programme notwendig. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Einrichtung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen für Blinde und Sehbehinderte u. U. sehr kostspielig ist. Und auch wenn seitens des Arbeitgebers grundsätzlich die Bereitschaft besteht, z. B. blinde Mitarbeiter einzustellen, ist dies aufgrund der am Arbeitsplatz eingesetzten Programme nicht immer möglich.

Die selbstständige Mobilität in fremden Umgebungen stellt für blinde Menschen das größte Problem dar. Diese Problematik kann insbesondere durch eine barrierearme Umweltgestaltung (positiv) beeinflusst werden. Gebrauchstaugliche Navigationssysteme für Fußgänger würden auch Blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen die Orientierung im öffentlichen Raum erleichtern. Von der Zuverlässigkeit der Ortung sowie der Detailliertheit und Aktualität des zugrundeliegenden Kartenmaterials wird es abhängen, inwieweit sich Blinde in fremden Umgebungen selbstständig mit Navigationssystemen bewegen können.

BKT BEI HÖRSCHÄDIGUNGEN

Hörgeschädigte Menschen unterliegen erheblichen Einschränkungen bei fast sämtlichen Formen direkter Kommunikation, die jedoch zumeist eine zentrale berufliche Anforderung ist. Auch wenn sich die Probleme in Abhängigkeit vom Hörverlust erheblich unterscheiden: Es geht grundsätzlich um den Zugang zur gesprochenen Kommunikation. Je nach Grad des Hörverlusts sind die Möglichkeiten und Grenzen der Kompensation durch Einsatz von Technologien sehr unterschiedlich. Insgesamt gesehen haben sich mit der Verbreitung des Internets, darauf aufsetzender schriftlicher IuK-Angebote sowie der verbreiteten Nutzung von Endgeräten für E-Mail, Internet und SMS die beruflichen Integrationsmöglichkeiten erheblich verbessert. Weitere allgemein ausgerichtete bkT lassen sich unter dem Begriff der gesprächsbegleitenden Verschriftlichung von Information zusammenfassen. Moderne Spracherkennungssysteme sind heute in der Lage, Sprache relativ zuverlässig in geschriebenen Text umzuwandeln. Zukünftig sollen verlässliche, alltagstaugliche und in gängige Kommunikationstechnik integrierte Spracherkennungssysteme die parallele Darstellung mündlicher Rede als Text ermöglichen. Zu konstatieren ist jedoch auch, dass die Entwicklung von Techniken zur Verschriftlichung sprachlicher Information und Kommunikation noch relativ am Anfang steht. Insbesondere gehörlose Menschen werden auch in Zukunft auf individuelle technische Anpassungen oder persönliche Unterstützung - von speziellen eLearning-Angeboten bis hin zu Gebärdendolmetschern - angewiesen sein, um am Arbeitsleben teilhaben zu können.

Die Berücksichtigung des universellen Designs bedeutet für Menschen mit Höreinschränkung vor allem, IuK-Medien so zu gestalten, dass diese verschiedene Sinne ansprechen. Kommunikation bleibt so nicht auf das Hören beschränkt, auch das Lesen ist einbezogen oder taktile Formen der Informationsaufnahme. Zu den allgemein ausgerichteten bkT gehört auch die Unterstützung der Hörgerätenutzung bei der Gestaltung von Gebäuden und Verkehrsmitteln durch geeignete Technik. Die Verschriftlichung akustischer Informationen in Gebäuden, Verkehrssystemen und von technischen Einrichtungen (Geräte) durch integrierte optische Signale, durch Fahrzielanzeiger und elektrooptische Haltestellenanzeiger auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Verkehrsmitteln ist mittlerweile weitverbreitet. Der Einbau von Induktionsschleifensystemen in Gebäuden verbessert die Wahrnehmung akustischer Hinweise über das Hörgerät.

POTENZIALE FÜR ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN

Die Potenziale für bkT im Arbeitsbereich sind vielfältig und konfligieren zunehmend mit den Aspekten des "ubiquitous computing" (Allgegenwärtigkeit des Computers) und der "ambient intelligence" (Umgebungsintelligenz): Ein persönliches Endgerät stellt ein auf die individuellen Bedürfnisse ausgelegtes Interface zum umgebenden Netzwerk, der Peripherie und entfernten Netzen her. So können alle Dienste gleichermaßen individualisiert nahezu überall abgerufen und flexible Arbeitsstrukturen realisiert werden. Auf der Basis weitverbreiteter Geräte, wie z. B. dem Mobiltelefon, lassen sich Anwendungen realisieren, die neben der programmierten Mitwirkung vor Ort den Zugriff auf leistungsfähige Rechner und auf menschliche Unterstützung ermöglichen. Solche Systeme sind in der Lage, Menschen individuell und gezielt zu unterstützen, und bieten die Sicherheit, immer Hilfe anfordern zu können.

Voraussetzung für individuelle Bediengeräte ist die Verfügbarkeit effizienter Ein- und Ausgaben. Heute stehen dafür Technologien wie Spracheingabe und ausgabe, Kopf- und Augensteuerung sowie BCI (Brain-Computer-Interface) und EEG zur Verfügung. Entscheidend ist die Realisierung offener Schnittstellen in elektronischen Maschinen und Geräten, die einen reibungslosen, sicheren und schnellen Datenaustausch zwischen Maschine und (alternativem) Bediengerät ermöglichen. Insgesamt kann durch die Integration von Geräten und Umgebung weiteres Potenzial erschlossen werden. Die Kombination von individuellen Bediengeräten und Umgebungsintelligenz, die in Arbeitsumgebungen durch deren meist gut ausgebaute informationstechnische Infrastruktur schon angelegt ist, kann zu neuartigen barrierefreien Gesamtlösungen führen. Insbesondere kann durch die programmierbare Flexibilität und "Intelligenz" in solchen Systemen ein jeweils individueller Zugang unterstützt werden, statt einer Lösung, die gleichermaßen für alle funktionieren muss. Dies entspricht einer Implementierung des Konzepts "Design für Alle" durch Anwendung moderner IKT.

Auch der Bereich der Mechatronik bietet noch viele Ansatzpunkte für bkT am Arbeitsplatz. Aktive kraftverstärkende Mechanismen können ausgehend von der Krantechnik (Anlagen) einerseits und der Robotik andererseits hin zu BkT-Anwendungen entwickelt werden. Solche Geräte sind heute nicht nur als festinstallierte Anlagen, sondern auch als mobile personenbezogene Lösungen denkbar. Darüber hinaus sind mit den verfügbaren mechatronischen Komponenten einfache arbeitsspezifische Manipulatoranwendungen realisierbar, die Menschen mit Behinderung bei Handhabungsaufgaben unterstützen. Erforderlich ist allerdings noch eine Anpassung der auf Geschwindigkeit und Präzision optimierten industriellen Komponenten mit dem Ziel einer kooperativen Unterstützung von Menschen in einem gemeinsamen Arbeitsraum.

Zu konstatieren ist, dass die zumeist auf den konkreten Einzelfall bezogene Sichtweise stärker durch eine präventiv orientierte Sicht moderner Barrierefreiheit und des "Designs für Alle" ergänzt werden sollte. Der Auf- und Ausbau von Strukturen, die gezielte Vernetzung, die öffentliche Beschaffung sowie Aus- und Hochschulbildung bilden hier Schlüsselelemente für die künftige Entwicklung. Inwieweit existierende bkT und zukünftige technische Innovationen die gesellschaftliche Teilhabe fördern und dementsprechend auch arbeitsplatzrelevant werden, hängt letztlich jedoch von einer Vielzahl weiterer Maßnahmen und Rahmenbedingungen ab.

GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR BKT AM ARBEITSPLATZ

Mit dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" wurden 2001 unterschiedliche Regelungen aus den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht in Bezug auf Behinderung zusammengefasst. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Begriffs "behinderungskompensierende Technologie" gibt es je nach Art der Technik nach wie vor unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten. Auf diesem breiten gesetzlichen Fundament fußt ein Sozialleistungssystem, das nach Leistungssektoren (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege) gegliedert und nach Leistungsbereichen (medizinische bis berufliche Rehabilitation), nach Zuständigkeiten von Leistungsträgern sowie nach Leistungserbringern differenziert ist.

Der Umgang mit assistiven Technologien wird in Deutschland wesentlich durch die unterschiedlichen Teile des Sozialgesetzes geregelt. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes richtet sich nach den Bedingungen des Schwerbehindertenrechts und des Arbeitsschutzgesetzes mit seinen nachgeordneten Verordnungen. Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder verankern den Begriff der Barrierefreiheit im deutschen Recht und versuchen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf eine barrierefreie Umfeldgestaltung hinzuwirken.

LEISTUNGSANSPRÜCHE

Unabhängig von der Schwere einer Behinderung haben alle Menschen einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf notwendige bkT, wenn beim Vorliegen oder der Drohung einer Behinderung die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vermieden oder vermindert und/oder eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden kann. Darunter fallen vor allem assistive bkT. Welche es im Einzelfall sind und ob beispielsweise Dienstleistungen darunter fallen oder nicht, wird im System der unterschiedlichen Sozialleistungsbereiche und der Vielzahl von Trägern spezifiziert (z. B. Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen). Seit 2008 können Betroffene teilweise wählen, ob sie bkT als Sachleistung oder als Geldleistung erhalten und eigenverantwortlich verwenden (im Rahmen eines "Persönlichen Budgets"). Die Regeln der einzelnen Sozialleistungsträger sind dann lediglich Bemessungsgrundlage, darüber hinaus aber nicht mehr bindend.

Menschen mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung haben, sofern sie beschäftigt sind, gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten, eine Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit bkT sowie eine behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitstätte. Unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung haben Arbeitnehmer bereits dann Anspruch auf den präventiven Einsatz von bkT, wenn sich dadurch Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vermeiden lassen.

Für allgemeine bkT, insbesondere die barrierefreie Gestaltung der Umgebung betreffend, gibt es aufgrund der unterschiedlichen Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten diverse Regelungen auf Bundes- oder Landesebene. Ein Leistungsanspruch lässt sich daraus jedoch nicht generell ableiten.

ZUSTÄNDIGKEITEN

Im deutschen Sozialleistungssystem können mehrere Träger für die eigentliche Leistungserbringung für bkT verantwortlich sein (von gesetzlichen Krankenkassen über Rentenversicherungen bis zur Bundesagentur für Arbeit). Sie haben eine gemeinsame Leistungsverantwortung gegenüber Betroffenen.

Für die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies betrifft jedoch nur Arbeitgeber, die tatsächlich Menschen mit schwerer Behinderung beschäftigen. Einer Beschäftigungspflicht unterliegen jedoch nicht alle Arbeitgeber (erst in Betrieben ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen), die sie zudem durch Zahlung einer Ausgleichsabgabe umgehen können. Der Bund hat durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Einrichtungen, die Bundesrecht ausführen, zur barrierefreien Umfeldgestaltung in Bezug auf Kommunikation, Bau und Verkehr sowie auf Informationstechnik verpflichtet. Die Länder haben für in ihrem Kompetenzbereich liegende Einrichtungen ähnliche Regelungen mit unterschiedlichen Realisierungszeiträumen verabschiedet. Darüber hinaus sieht das BGG vor, dass eine barrierefreie Umgebungsgestaltung weitgehend in Selbstverantwortung mittels Zielvereinbarungen zwischen Betroffenenverbänden und Unternehmen erreicht werden soll.

PRODUKTSICHERHEIT

Um spezifische Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen speziell für solche personengebundenen bkT zu gewährleisten, die mit einer besonderen Eingriffstiefe in den Körper einhergehen, wurden in der EU-Richtlinie für Medizinprodukte, EU-weit gültige einheitliche Zulassungs- und Kontrollverfahren explizit festgelegt (z. T. ähnlich denen für Arzneimittel); diese sind in nationales Recht übernommen worden. Weiterhin sollen unterschiedliche technische Normen vor allem in Bezug auf Barrierefreiheit eine gewisse Produktsicherheit gewährleisten.

DER »BKT-MARKT«

Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsteht für bkT ein Zuständigkeits- und Problemlösungsraum, dessen Komplexität mit der Schwere der Behinderung in der Regel zunimmt. Vor allem bei Menschen mit schwerer Behinderung bringt dies nach wie vor Schnittstellenprobleme auch bei der BkT-Versorgung vor allem beim Übergang von Heilbehandlung zur Rehabilitation mit sich. In der Summe entsteht eine sehr spezielle "Marktsituation" mit einer Vielzahl von Beteiligten in zugleich stark gelenkten Strukturen.

Die "assistiven Technologien" sind Bestandteil des historisch gewachsenen "Hilfsmittelmarktes" mit folgenden Akteursgruppen:

Durch unterschiedliche Maßnahmen wird versucht, den Wettbewerb auch im Hilfsmittelmarkt zu stärken. Aktuell führt die Marktmacht der Kostenträger teilweise zu einseitig durchgesetzten Preissenkungen gegenüber Anbietern, was mit einer Vereinfachung der Produkte und einem Abbau der Dienstleistungen einhergehen kann. Die BkT-Nutzer haben dort nach wie vor kaum Gewicht. Für Nutzer und für Hersteller von assistiven Technologien ist sowohl national als auch EU-weit ein erheblicher Mangel an Markttransparenz festzustellen.

Neben diesen von den Kostenträgern gelenkten Verteilungsstrukturen gewinnt der Markt der "Selbstzahler" mit Zuzahlungen durch die Kostenträger (wie schon lange bei Seh- und auch bei Hörhilfen) für viele assistive Technologien zunehmend an Bedeutung. Entwickler und Hersteller von innovativen bkT zielen zunehmend auch auf diesen zweiten Markt. Durch die Einführung des "Persönlichen Budgets" dürfte dieser Trend gestärkt werden. Hier ist eine gute Informations- und Wissensbasis eine wichtige Voraussetzung für Betroffene, um als "mündiger" Verbraucher auftreten zu können, aber auch für Hersteller, um Marktchancen abzuschätzen und sich zu engagieren.

Assistive Technologien, die als technische Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen zwar nicht den Strukturen des Hilfsmittelmarktes, sind aber ebenfalls durch geringe Markttransparenz gekennzeichnet. Den Arbeitgebern als Kostenträgern fehlt in der Regel das spezifische Fachwissen, um begründet zu entscheiden, welche Art von bkT für welche Art der funktionalen Einschränkung das beste Bindeglied zum spezifischen Arbeitsplatz darstellt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSOPTIONEN

Der Einsatz von bkT bewirkt nicht automatisch bessere Inklusionschancen für Menschen mit Behinderung. Oft lässt sich nur im Zusammenspiel mit weiteren Faktoren auf der Ebene des Individuums und der umgebenden Umwelt ein nachhaltiger Effekt auf die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben erreichen. Aus gesellschaftlicher Perspektive und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind der Zugang zum Arbeitsleben und der Arbeitsplatzerhalt wichtige Schlüsselelemente mit Sekundärwirkung auch für nicht (mehr) erwerbsfähige Menschen, eine aktivere Rolle zu übernehmen, Autonomieverlust zu mindern und (Pflege-)Abhängigkeiten zu reduzieren. Deshalb sollten bei der Entwicklung von bkT deren Arbeitsplatzrelevanz verstärkt in den Blick genommen und die flankierenden Mitwirkfaktoren gemeinsam weiterentwickelt werden.

ANWENDUNGSORIENTIERTE FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Einer begrenzten Zahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter mit unterschiedlichen funktionalen Einschränkungen stehen unterschiedlichste Arbeitsanforderungen gegenüber, sodass die BkT-Nachfrage auch zukünftig zersplittert und begrenzt bleiben wird. Ohne eine gezielte Förderung der Forschung und Entwicklung wird diese Nachfrageseite allein kaum die nötigen Ressourcen für FuE hervorbringen können. Im Hinblick auf die steigende Anzahl älterer Menschen im Arbeitsprozess erscheint zudem eine programmatische Forschungslinie "bkT für ältere Arbeitnehmer" sinnvoll.

Ein internationaler Vergleich der Forschung und Entwicklung aktueller und zukünftiger bkT zeigt, dass in vielen Ländern neben einer konkreten Projektförderung auch auf strukturfördernde Maßnahmen gesetzt wird. Mit nationalen Zentren für "assistive Technologie" steuern verschiedene europäische Länder die Forschung, Entwicklung und Umsetzung von bkT im öffentlichen Interesse. In den USA werden zeitlich befristet Schwerpunktzentren im Bereich der Rehabilitationstechnik gefördert (Rehabilitation Engineering Research Centres, RERCs). Solche Strukturen ergänzen gezielt die industrielle und universitäre Forschung. In Deutschland sind solche Zentren nicht zu finden. Klare Forschungsstrukturen fehlen für bkT, und die Forschung findet eher singulär in der Industrie sowie einzelnen Hochschulinstituten und unter Projektförderung statt. Die Programme der Europäischen Union konzentrieren sich auf die Förderung internationaler Verbundprojekte (z. B. Strategic targeted research projects - STREPs, Integrated projects - IPs und Networks).

MASSNAHMEN INTEGRIERT ANLEGEN UND UMSETZEN

Das gegliederte Sozialleistungssystem bringt gerade für Menschen mit Behinderung und deren Versorgung mit bkT Schnittstellenprobleme aufgrund von verteilten Zuständigkeiten mit sich. "Gemeinsame Verantwortlichkeit", "Leistungserbringung aus einer Hand", "sozialmedizinische Begutachtung unter Einbeziehung der betrieblichen Arbeitsbedingungen" oder "Fallmanagement" sind Elemente des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung, die die Schnittstellenprobleme zumindest mindern sollen. Sie sind weitgehend konzeptionell gelöst und in der Sozialgesetzgebung verankert. Sie werden in der Praxis jedoch nicht optimal umgesetzt und haben noch erhebliche Anwendungsreserven. Eine verbesserte Verzahnung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Arbeitsbedingungen - eine Grundvoraussetzung, um bkT zugänglich zu machen und am Arbeitsplatz effektiv einzusetzen - ist folglich auch zukünftig ein Entwicklungsschwerpunkt für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.

STRUKTURFÖRDERUNG

Zur Unterstützung innovativer Entwicklungen bei bkT sind strukturfördernde Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll wäre eine bessere Vernetzung der in diesem Bereich aktiven Akteure (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Integrationsämter, Selbsthilfeverbände, Ausbildungseinrichtungen, Leistungsträger, Forschungseinrichtungen, Hilfsmittelanbieter), jedoch könnte auch eine koordinierende nationale Einrichtung eine wichtige Rolle für die bedarfsgerechte Entwicklung einnehmen. Die Einbindung der Leistungsträger und der Praktiker kann eine bedarfsgerechte Entwicklung fördern, die auch die spätere Finanzierung der bkT berücksichtigt. Eine stärkere internationale Vernetzung könnte den Transfer von Lösungsansätzen und Erfahrungen aus anderen Ländern verbessern. Im Rahmen einer solchen Vernetzung wären zudem die Technologiepotenziale durch den Transfer auch aus anderen Technologiebereichen gezielt anzugehen.

EXPERTEN IN EIGENER SACHE

Ziel der Behindertenpolitik in Deutschland ist es, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Betroffene haben einen gesetzlich verankerten Leistungsanspruch auch auf bkT. Diesen Anspruch durchzusetzen und selbstbestimmt zu entscheiden, setzt eine umfassende Informiertheit voraus. Dabei gilt es, nicht nur Informationsangebote kontinuierlich zu verbessern, sondern auch dafür zu sorgen, dass Betroffene diese Angebote kennen und verarbeiten können.

Die Eigenverantwortung Betroffener ist in Bezug auf assistive Technologie durch das "Persönliche Budget" und in Bezug auf Barrierefreiheit durch das Instrument der "Zielvereinbarung" erheblich gestärkt worden. Doch bestehen noch erhebliche Diskrepanzen zwischen theoretischer Lösung und der Praxis. Weder die Betroffenen noch deren Verbände haben in der Regel die entsprechende Machtposition, in Verhandlungssituationen gegenüber Leistungserbringern gleichberechtigt zu agieren und ihr Anrecht auf verfügbare bkT umzusetzen. Die Vereinfachung der Prozesse und eine stärkere Transparenz in den Abläufen wären dazu dringend erforderlich. Hier können Coachingangebote helfen, die nötigen Kompetenzen bei Betroffenen zu stärken.

POSITION DER BEHINDERTENVERBÄNDE STÄRKEN

In Bezug auf die barrierefreie Umgebungsgestaltung des öffentlich- und privatrechtlichen Bereichs (z. B. Personenverkehr, Dienstleistungssektor) wurde den Betroffenenverbänden die prioritäre Verantwortung zugewiesen, mit den jeweils Zuständigen Vereinbarungen im Hinblick auf Barrierefreiheit auszuhandeln. Momentan ist dadurch eine sehr differenzierte Handlungs- und Regelungslandschaft entstanden, die Betroffenen aber beispielsweise nicht einmal eigentlich notwendige Mindeststandards einer Barrierefreiheit bei baulichen oder sonstigen Infrastrukturgegebenheiten in Aussicht stellt. Neben den oft noch lückenhaften Konzepten hinsichtlich Barrierefreiheit wird ein Grund auch in der gegenwärtigen (eher schwachen) Position der Verbände gesehen. Diese müsste maßgeblich gestärkt werden, um Ziele in Bezug auf barrierefreie Umgebungsgestaltung zu definieren und verbindlich einzufordern.

RESÜMEE - GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG

Der Einsatz von bkT kann für viele Menschen mit Behinderung die Teilhabechancen am Arbeitsleben verbessern. Ihr Arbeitskräftepotenzial zu erhalten und zunehmend besser auszuschöpfen ist sowohl zentrales Element des Teilhabeprinzips im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung als auch gesellschaftliche Notwendigkeit, um dem demografischen Wandel und dem sich abzeichnenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Effektiv wirken können die BkT-Instrumente jedoch nur dann, wenn sie von spezifischen Trainingsmaßnahmen flankiert werden und mit einer hohen Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern einhergehen.

In übergeordneter Perspektive liegt ein bedeutsames Potenzial eines gut durchdachten Einsatzes von bkT darin, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Erwerbsleben und somit zugleich die soziale Teilhabe zu erleichtern oder zu ermöglichen, die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderung besser zu nutzen und zu erhalten und gleichzeitig sozioökonomisch entlastend zu wirken. Hierfür sind Verfügbarkeit und Einsatz von bkT oftmals Voraussetzung, aber nicht allein entscheidend. Damit Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und dauerhaft erhalten werden können, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, und die Vorbereitung eines Menschen mit Behinderung auf einen Arbeitsplatz erfordert immer eine Planung und entsprechende Umsetzung der Maßnahmen auf mehreren Ebenen.

Das gegliederte Sozialleistungssystem in Deutschland weist diesbezüglich nach wie vor erhebliche Schnittstellenprobleme gerade für Menschen mit Behinderung auf. Die Überwindung dieser Probleme bleibt deshalb ebenso wie die kontinuierliche Verbesserung und Fortentwicklung des Einsatzes von bkT eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe.

 

Erstellt am: 25.03.2010 - Letzte Änderung am: 28.10.2010 - Kommentare an: webmaster