T. Meinfelder, U. Richers

Entsorgung der Schlacke aus der thermischen Restabfallbehandlung

Karlsruhe: Forschungszentrum Karlsruhe 2007 (Wissenschaftliche Berichte, FZKA 7422), 88 Seiten
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EINLEITUNG

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Bis ins 19. Jahrhundert erfolgte ein weitgehend ungeordneter Umgang mit Fäkalien und Abfällen, begleitet von Entstehung und Verbreitung von Krankheiten wie Cholera und Typhus. Mit der Erkenntnis über die Zusammenhänge zwischen Sterblichkeit und Hygiene wurde u. a. nach neuen Wegen für eine Verbesserung der Abfallentsorgung gesucht [BILITEWSKI 1991] [HABECK 1985] [REIMANN 1992].

Einen Lösungsweg stellte die Verbrennung von Abfällen dar. Eine erste funktionstüchtige Abfallverbrennungsanlage wurde im Jahr 1876 in England (Manchester) gebaut. In Deutschland nahm 1895 in Hamburg die erste Müllverbrennungsanlage den Betrieb auf, und kurz darauf folgten weitere Anlagen an den Standorten Frankfurt, Kiel, Fürth, Altona oder Aachen [REIMANN 1992]. Der prinzipielle Aufbau der Feuerung war den Rostfeuerungen sehr ähnlich, die heute bei der Verbrennung von Hausmüll überwiegen. Allerdings wurden damals die Anlagen ohne aufwändige Abgasreinigung errichtet.

Ab diesem Zeitpunkt begann eine stetige Weiterentwicklung von thermischen Verfahren und Abgasreinigungstechnologien zur schadlosen Entsorgung von Abfällen, bei gleichzeitiger Nutzung des Energieinhaltes. Der erzeugte Dampf wurde zum Antrieb von Dampfmaschinen und zur Stromerzeugung eingesetzt.

Seit Beginn der 50er Jahre entwickelte sich aufgrund des rasant wachsenden Wohlstands in Deutschland ein stark wachsendes Abfallaufkommen von dem erhebliche Anteile durch Deponierung beseitigt wurden. Bis Anfang der 70er Jahre entstanden mehr als 50.000 wilde Deponien in Deutschland [REIMANN 1992]. Zu dieser Zeit hatte die Abfallverbrennung nur eine relativ geringe Bedeutung.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, genauere Mess- und Analysenverfahren und die Sensibilisierung der Bevölkerung für Umweltprobleme sowie neue Technologien führten seit den 70er Jahren zur Verabschiedung einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, um die Schäden an der Umwelt zu mindern oder Belastungen in Nahrungsmitteln zu reduzieren.

Anfang der 90er Jahre wurden Umweltschäden durch belastete Sickerwässer aus Deponien bekannt, die zur Ablagerung von Siedlungsabfällen genutzt wurden. Im Sinn einer zukünftigen Minderung der negativen Einflüsse von Deponien auf die Umwelt wurde in Deutschland 1993 die "Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen" (TA Siedlungsabfall) eingeführt.

Zu den wesentlichen Forderungen dieser Verwaltungsvorschrift für die Ablagerung von Siedlungsabfällen gehörte die Beschränkung des organischen Kohlenstoffgehalts (TOC) auf 1 bzw. 3 Masse-% in Abhängigkeit von der Deponieklasse ab 1. Juni 2005. Nach dem damaligen Stand der Technik war diese Vorgabe nur durch eine thermische Behandlung der Abfälle zu erreichen.

Mit der 2001 verabschiedeten Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) wurden die Anforderungen der TA Siedlungsabfall rechtsverbindlich konkretisiert. Neben der thermischen Behandlung sollte in dieser Verordnung die mechanisch biologische Abfallvorbehandlung (MBA) berücksichtigt werden. Die Anforderungen und Fristen für zu deponierende Abfälle (nicht aus MBA) blieben unverändert.

Vor dem Hintergrund der später aufkommenden Klimadiskussion mit Forderungen zur Emissionsminderung klimaschädlicher Gase wie Kohlendioxid oder Methan und der an Bedeutung gewinnenden Ressourcenknappheit wird erneut über die Abfallentsorgungswege einschließlich der MBA diskutiert.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Eckpunktepapier über die zukünftige Entsorgung von Siedlungsabfällen zu, dass 1999 vom Bundesministerium für Umwelt formuliert wurde und als "Ziel 2020" bekannt geworden ist [HAHN 2004]. Im Mittelpunkt dieses Konzeptes steht folgende Forderung:

Gemäß dieser Forderung soll bis zum Jahr 2020 die oberirdische Deponierung von Siedlungsabfällen weitgehend beendet werden. Die entsprechende Umsetzung erfordert zukünftig eine intensivere stoffliche oder energetische Verwertung der Abfälle einschließlich einer Weiterentwicklung der Behandlungsverfahren [Keßler 2006].

Aufgrund dieser Anforderungen ist davon auszugehen, dass die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in Deutschland zunehmen wird.

 

Erstellt am: 17.12.2008 - Kommentare an: webmaster