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Ein integratives Konzept nachhaltiger Entwicklung


Juliane Jörissen, Jürgen Kopfmüller, Volker Brandl
Karlsruhe: Forschungszentrum Karlsruhe
M. Paetau
(Wissenschaftliche Berichte FZKA 6393, Dezember 1999)


Zusammenfassung

Das vorgelegte "Integrative Konzept nachhaltiger Entwicklung" ist zentraler konzeptioneller Teil einer Vorstudie für ein - auf drei Jahre projektiertes - Verbundvorhaben der "Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren" (HGF), das Orientierungs- und Handlungswissen für die Umsetzung einer zukunftsfähigen Entwicklung in Deutschland erarbeiten soll. Das Konzept fußt auf einer Rezeption der Nachhaltigkeitsdebatte und will zur Weiterentwicklung der Operationalisierung des Nachhaltigkeitsleitbildes beitragen. Es richtet sich an den Nachhaltigkeitsdiskurs und hier vor allem an die Wissenschaft als einen wesentlichen Akteur dieses Diskurses.

Die wichtigsten Charakteristika der vorgeschlagenen Weiterentwicklung können wie folgt beschrieben werden: Nachhaltigkeit wird in der ökologischen, sozialen, ökonomischen und institutionellen Dimension operationalisiert. Dabei wird nicht von der beschränkten Perspektive der einzelnen Dimensionen ausgegangen, sondern es werden - in integrierender Sichtweise - drei generelle dimensionsübergreifende Nachhaltigkeitsziele auf die Dimensionen projiziert und mit dem - in verschiedenen Diskursen verkörperten - "Eigenlogiken" der einzelnen Dimensionen vermittelt. Das Ergebnis sind Operationalisierungen der generellen Ziele hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter konstitutiver Elemente der einzelnen Dimensionen in Form von "Regeln".

Die generellen Nachhaltigkeitsziele im einzelnen sind "Sicherung der menschlichen Existenz", "Erhaltung des gesellschaftlichen Produktivpotentials" und "Bewahrung der Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten". Sie repräsentieren sowohl fundamentale normative Gerechtigkeitsprinzipien der Nachhaltigkeit in der Bewahrungs- bzw. Entwicklungsdimension als auch deren allgemeinste analytisch-funktionale Prämissen. Intra- und intergenerative Aspekte von Gerechtigkeit werden in diesem Zusammenhang als gleichrangig und in anthropozentrischer Perspektive gesehen. Die aus den Zielen abgeleiteten "Regeln" sind schließlich konzipiert als global gültige - stets gemeinsam einzuhaltende - Mindestanforderungen einer nachhaltigen Entwicklung. Sie sollen zur weiteren Operationalisierung der Nachhaltigkeitskonzeption in par- tikularen Kontexten und auch als Nachhaltigkeitskriterien für konkrete gesellschaftliche Entwicklung fungieren. Unterschieden werden die Regeln nach "Was-Regeln", die substanzielle Mindestanforderungen formulieren, und nach "Wie-Regeln", die den Weg zur Erfüllung dieser Mindestanforderungen charakterisieren.


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Stand: 10.02.2000 - Kommentare und Bemerkungen an: Juliane Jörissen