Schritte auf dem Weg zum Endlager

  • type of event:

    Tagung

  • place:
    Leuphana Universität Lüneburg, Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg und ZOOM
  • date:

    03.12.20

Schritte auf dem Weg zum Endlager - Info-Tagung zum Standortauswahlverfahren

Die Realisierung eines Endlagers für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist eine Jahrtausendaufgabe. Mit dem neuen Standortauswahlgesetz soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach dem Ort erfolgen, der die bestmögliche Sicherheit verspricht. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Endlagerstandort mit zu errichtendem Bergwerk in tiefen geologischen Formationen stehen, in den die angefallenen hochradioaktiven Abfälle dauerhaft sicher und mit 500-jähriger Rückholoption abgelagert werden sollen.

Doch wo wird dieser Standort zu finden sein und wie ist der Weg der Standortfindung verfahrensrechtlich ausgestaltet, welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, wer kann sich wann und wie beteiligen, kann sich eine „ausgewählte“ Region gegen abschließende Entscheidungen wehren und können auch Kommunen, Bürger und Unternehmen gegen die Entscheidung klagen?

Die Suche nach einem Standort ist in drei Phasen unterteilt, in denen die Suchräume zunehmend eingeengt werden. In der ersten Phase, die nunmehr mit der Vorlage des Zwischenberichts im September 2020 durch die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) abgeschlossen wurde, erfolgte die Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung. Es folgt Phase zwei, in der – auf den Ergebnissen der Phase 1 aufbauend – die Standorte für die untertägige Erkundung ermittelt werden. Abschließend wird in Phase drei eine Einengung und Festlegung des finalen Standortes für das Endlager erfolgen.

Eine wesentliche Rolle nimmt dabei die BGE ein, die die im Standortauswahlgesetz vorgesehenen Verfahrensschritte realisiert und die Ergebnisse bewertet. Die Vorschläge der BGE werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse unterrichtet das Bundesumweltministerium den Bundestag und den Bundesrat über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Die jeweiligen Phasen enden mit einer Entscheidung durch Bundesgesetz.

Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein sind als Wirtsgesteine für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle grundsätzlich geeignet. Der zunächst scheinbar weit angesetzte Untersuchungsrahmen reduziert sich so auf einen Bruchteil in Betracht kommender Regionen. Viele von ihnen befinden sich in der Norddeutschen Tiefebene. Für diese Regionen wird es von größter Bedeutung sein, die gegebenen und zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten auf jeder der drei Entscheidungsphasen zu nutzen, um sich im Verfahren zu positionieren. Mit der Vorlage des Zwischenberichts wurden die für ein Atommüllendlager in Frage kommenden Gebiete erstmals eingegrenzt.

Nach welchen geologischen und sozioökonomischen Kriterien die Endlagersuche abläuft, wie die Verfahren gestaltet sind, wer sich wann und wie beteiligen kann und welche Erwartungen an das Verfahren gestellt werden, wollen wir mit Ihnen auf unserer Hybrid-Tagung zum Standortauswahlverfahren mit dem Titel „Erste Schritte auf dem Weg zum Endlager“ am 03.12.2020 im Forum des Libeskind-Zentralgebäudes an der Leuphana Universität Lüneburg und/oder Online über "ZOOM" ebenso erörtern, wie Fragen nach Rechtsschutzmöglichkeiten und Beteiligungspflichten im Auswahlverfahren und den am Ende der drei Suchphasen stehenden staatlichen Standort-Entscheidungen. Dazu ist es abermals gelungen viele ausgewiesene Experten zu gewinnen, die zu den zahlreichen aufgeworfenen Fragen im Rahmen ihrer Vorträge und der Diskussionen Stellung nehmen.

Wir laden Sie herzlich ein, mit den zahlreichen nicht immer einfachen Aspekten des Standortauswahlverfahrens vertraut zu machen, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren!

Bitte beachten Sie, dass die Tagung in Form einer Hybrid-Veranstaltung durchgeführt wird. Die Teilnehmendenzahl vor Ort ist aufgrund der Corona-Auflagen und der Platzverfügbarkeit derzeit auf 40 Teilnehmende beschränkt. Wir behalten uns eine Anpassung aufgrund einer veränderten Corona-Situation Anfang Dezember vor. Wird dann die zulässige Zahl der Anmeldungen zur Präsenzveranstaltung überschritten, werden die Teilnehmenden informiert und um eine Online-Teilnahme gebeten. Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Bei Online-Teilnahme werden Einladungslink und weitere Detailinformationen per E-Mail an die E-Mail-Adresse, mit der die Anmeldung zur Info-Tagung erfolgt ist, versandt.

Anmeldung

Bitte per E-Mail bis zum 19. November 2020 an standorttagung∂leuphana.de

Leuphana Universität Lüneburg
Professur für öffentliches Recht,
insbesondere Energie- und Umweltrecht
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
standorttagung∂leuphana.de

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Veranstalter

  • Prof. Dr. Thomas Schomerus, Universität Lüneburg
  • apl. Prof Dr. Ulrich Smeddinck, ITAS